München (dts) – Zweitligist TSV 1860 München muss nach einem Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro zahlen. Damit werden zwei Vorfälle unsportlichen Verhaltens geahndet, hieß es zur Begründung. Zum einen waren während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Heidenheim am 2. August 2013 drei leere Bierbecher aus dem Münchner Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen worden. Außerdem waren pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Zum anderen hatte es während des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 18. August 2013 rassistische Rufen gegen den Gästespieler Danny Vieira da Costa gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig, der Verein hat zugestimmt.
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