Helmut Manz weist Vorwurf, Sarrazin als „Arsch“ verharmlost zu haben, zurück

Dortmund – Am 3. März wird gegen den stellvertretenden Landessprecher der LINKEN in Nordrhein-Westfalen, Helmut Manz vor dem Dortmunder Amtsgericht ein Verfahren wegen Beleidigung von Thilo Sarrazin eröffnet Manz wird vorgeworfen Dr. Sarrazin auf einer Demonstration „als Arsch tituliert“ zu haben. So jedenfalls wollen es zwei Beamte des Dortmunder Staatsschutzes gehört haben. Laut Manz animierten sie Sarrazin dazu, Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Daraufhin wurde Manz auf Antrag der Dortmunder Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl von 50 Tagessätzen à 30 Euro zugestellt. Das bedeutet eine Geldstrafe von 1500 Euro oder wahlweise 50 Tage Haft. Manz‘ Einspruch gegen diesen Strafbefehl wird nun am 3. März verhandelt.

Zur Anschuldigung selbst nimmt er wie folgt Stellung: „Auch wenn mich mittlerweile die BILD-Zeitung in Millionenauflage wegen ‚Bestseller-Autoren-Beleidigung‘ vorverurteilt hat, weise ich den Vorwurf, Herrn Dr. Sarrazin als Arsch verharmlost zu haben, entschieden zurück.“

Sarrazin-„Arsch“-Prozess am 3. März,  11.00 Uhr, Amtsgericht Dortmund