Gelsenkirchen (dts) – Bei dem Geisterfahrer-Unfall in Gelsenkirchen mit zwei Toten ist die Autobahnauffahrt offenbar falsch beschildert gewesen. Wie die Staatsanwaltschaft Essen am Freitag mitteilte, fehlte zum Unfallzeitpunkt das „Einfahrt verboten“-Schild an der Auffahrt Gelsenkirchen-Hassel. Zudem sei ein Richtungs-Kennzeichen nicht korrekt angebracht gewesen. Ob diese Umstände zu dem Unfall geführt haben, müsse aber noch untersucht werden. Ein 70-jähriger Mann war am vergangenen Sonntag in Gelsenkirchen in falscher Richtung auf die A 52 gefahren und dort mit einem anderen Wagen kollidiert. Die Fahrerin des entgegenkommenden PKW und ihr Ehemann starben, ihr Sohn wurde wie auch der Geisterfahrer selbst schwer verletzt.
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