Hamburg (dts) – Günther Beckstein, Vizepräses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und frühere bayerische Ministerpräsident, hat Verständnis für die Gegner im Streit um homosexuelle Paare im Pfarrhaus gezeigt. „Die Bibel verurteilt praktizierte Homosexualität ohne Ausnahme“, erklärte der frühere bayerische Ministerpräsident in der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“. Daher sei es für ihn „schwierig, dass in evangelischen Pfarrhäusern homosexuelle Partnerschaften gelebt werden.“ Er könne den Protest von acht Altbischöfen gegen eine solche Regelung nachempfinden. Bisher hatten nur Bischöfe im Ruhestand Kritik an der Homoehe geübt. Die Altbischöfe hatten eine öffentliche Diskussion entfacht, weil sie in einem offenen Brief an die 22 evangelischen Landeskirchen appellierten, eine Reform des Pfarrergesetzes zu Fall zu bringen, in der die EKD-Synode im vergangenen November den Weg für homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus ausgeweitet hatte. Beckstein stimmte dem Gesetz trotz eigener Bedenken zu.
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Widernatürlich?
Die Verwirrtheit der Menschenrechtsfernen –
Über Homosexuelle im Pfarrhaus
Acht Altbischöfe haben sich mittels eines Briefes, wiedergegeben in Christ & Welt (3/2011,) gegen die „Homo-Ehe“ im Pfarrhaus gestellt. Auch DIE ZEIT widmete diesem Vorfall viel Platz, so beispielsweise in der Ausgabe vom 20.01.2011.
Widernatürliche Lebensweise, schöpfungswidrig, Pfarrdienstgesetz, Heilige Schrift, Gottes Wille, Ordnung Gottes, Norm alles christlichen und kirchlichen Lebens, biblische Normen der Kirche, Sünde, Todsünde – das sind die Begriffe, die nicht zum ersten Mal Gegenstand im Kampf der Begriffe sind. So auch in den Äußerungen der acht Altbischöfe und ihrer Unterstützer.
Aber auch die acht „liberalen Theologen“, die sich in DER ZEIT vom 20.01.2010 kritisch zum „Bannbrief“ der acht Altbischöfe aus Christ & Welt (3/2011) äußern, wie auch Robert Leicht, Ehrendoktor der Theologie in seinem Beitrag auf der gleichen Seite der ZEIT –, sie alle argumentieren nur mit religiösen Ideen. Erwartungsgemäß unterlassen sie alle zu erwähnen, was allein ihre eigene Verwirrtheit kennzeichnet: Dass religiöse Ideen und Kirchenrecht den Elementar-Rechten des Menschen – zum Teil niedergelegt im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – nicht vorgehen. Mehr noch: Alle Ideen, so auch die religiösen, alle Gesetze und andere Regeln, die den Elementar-Rechten des Menschen, also den Elementar-Freiheiten und –Pflichten und damit auch den Menschenrechten widersprechen, sind unbeachtlich und in einer organisierten Menschengemeinschaft, die wir „Staat“ nennen, nichtig.
Natürlich steht es jedem Bürger frei, die Verletzung seiner eigenen Elementar-Rechte zu dulden, denn genommen werden sie ihm nicht. Niemand kann Elementar-Rechte nehmen, verleihen, noch kann ein Mensch sie verwirken – sie können nur verletzt werden, auch durch eigene Feigheit, weil der Mut fehlt jenes einzusetzen, was auch zum Erkennen seiner Elementar-Rechte geführt hat: seine Erkenntnisfähigkeit.
Dieser Vorfall macht deutlich, in welch hohem Maße jene Theologen und Theologinnen beachtenswert sind, die Schluss gemacht haben mit dem Versuch des Unmöglichen: Der Unterwerfung unter theologische Ideen und Kirchengesetze einerseits und andererseits dem gleichzeitigen Beharren auf Elementar-Rechte, wie auch dem Erkennen, dass im Ergebnis der Evolution die Abweichung vom „Normalen“ das Normale ist.
Zu erwähnen ist noch: Nicht nur Theologen sind verwirrt, was die Fragen zu ihren Elementar-Rechten angeht. Auch Schwule und Lesben und andere, deren eigene Zurechnung zu einem der beiden Geschlechter Mann und Frau, sei es durch ihre körperlichen Merkmale oder nur durch ihre sexuelle Orientierung, vom „Normalen“ abweicht, haben ihre Erkenntnisprobleme. Selbst die am 01.02.2011 eine Stelle als Richterin am Bundesverfassungsgericht antretenden Susanne Baer macht da keine Ausnahme. So reicht ihr und anderen („Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, transsexuellen und intersexuellen Menschen“) der Artikel 3 Grundgesetz nicht, in dem es doch im 1. Absatz schlicht und eindeutig heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Die zuvor Erwähnten wollen daher eine Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG.
Aber dies ist wieder ein anderes, gesondertes Thema.
Bert Steffens
Freier Philosoph
Andernach
Hi, hier könnt ihr eure Stimme abgeben, nämlich für Toleranz der Homosexuellen im Pfarrhaus. Bei Facebook: Wir tolerieren Homosexuelle im Pfarrhaus.
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