Familienpflegezeitgesetz wird zum zahnlosen Tiger

Montag, 12. März 2012, 07:53

Bonn. Die deutsche Gesellschaft befindet sich in einem dramatischen Alterungsprozess. Aus der Sicht BDH Bundesverband Rehabilitation ist insbesondere die Wirtschaft gefordert, einen größeren Beitrag zur Bewältigung des wachsenden Pflegebedarfs zu leisten. Die Bundesvorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller, wies in diesem Zusammenhang auf die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hin:

„Die Unternehmen haben in den zurückliegenden beiden Jahren ausgezeichnete Geschäfte gemacht und gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen vorgefunden. Es ist an der Zeit, der gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen und mitarbeiterfreundliche Maßnahmen zur Pflegezeit in den Unternehmen umzusetzen. Den Worten der Wirtschaft müssen endlich Taten folgen. CSR-Maßnahmen und flexible Arbeitszeitmodelle bieten sich als Management-Optionen an und können dazu beitragen, das Image eines Unternehmens zu verbessern.“

Das Familienpflegegesetz bietet nach Ansicht der Verbandsvorsitzenden eine gute Gelegenheit, sozial verantwortlich zu handeln und das Thema „Corporate Social Responsibility“ (CSR) in den Fokus zu nehmen. Bereits heute werden etwa 1,1 Millionen Menschen von Angehörigen daheim gepflegt. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis zum Jahre 2020 auf etwa fünf Millionen verdoppeln, von denen etwa jeder Zweite in den eigenen vier Wänden gepflegt wird. Der Bedarf nach unbürokratischen Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wächst dramatisch und wird das Bild unserer Gesellschaft entscheidend prägen.

„Pflegefälle können zu jeder Zeit und in jeder Familie auftreten. Es ist kurzsichtig, dieses Thema in den Unternehmen totzuschweigen. Leider wird die bestehende Regelung von der Wirtschaft nicht im ausreichenden Maße umgesetzt. Wir raten der Bundesregierung angesichts der Verweigerungshaltung der Wirtschaft zu einer rechtlichen Verankerung und zu einem Ausbau des Anspruchs auf Pflegezeit. Wir benötigen sozialverträgliche Lösungen, die Menschen während der Pflegezeit nicht finanziell in Bedrängnis bringen. Die meisten Beschäftigten können sich einen Verdienstausfall von 25 Prozent, wie es die Regelung vorsieht, nicht erlauben. Menschen, die sich entschließen, ihre Angehörigen selbst zu pflegen, verdienen allerhöchsten Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft. Da stehen gerade die Arbeitsgeber in der Pflicht“, so Ilse Müller.

Über den BDH Bundesverband Rehabilitation

Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.