Sie kennen den Refrain und auch bei Ihnen löst er sofort Urlaubsstimmung aus. Bilder von kristallklarem Wasser, den Geruch von salziger Seeluft und das Gefühl der totalen Freiheit.
Ein anderer Hartz, Vorname Peter, zeichnet für die Agenda 2010 verantwortlich, zumindest wird ihm das nachgesagt. Eigentlich hat er sie nur abgenickt und damit haben er und der verstorbene Sänger und Liedermacher eine Gemeinsamkeit:
Während Hans Hartz nur sang, macht die (Hartz)Behörde BA, wirlich etwas für Ihre Betreuten. Da man bei der BA fortschrittlich denkt, werden neuerdings Passagiere-mit Sanktionsandrohung-zum „Abenteuer Seefahrt“ gezwungen.
Um die Gedankengänge der BA zu verstehen, muß man erst einmal erklären, wie bestimmte Dinge funktionieren. SGBII-Bezieher können verpflichtet werden, an sog. „Meldeterminen“ teilzunehmen. Im Allgemeinen ist der Meldeort das örtliche Jobcenter. Nach den Buchstaben des Gesetzes, kann aber ein „Meldeort“ jeder Ort sein, an dem ein Mitarbeiter die Anwesenheit der SGBII-Bezieher kontrollieren und protokollieren kann.
In § 309 SGBIII heißt es dazu
zitat“
§ 309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1.
Berufsberatung,
2.
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, 4.
Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und 5.
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
erfolgen.
(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.“
Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbIII/309.html
Gerne führt man bei solchen Terminen die Hasen den Wölfen zu, oder anders gesagt: Opfer für die organisierten Menschenhändler neudeutsch: Zeitarbeitsfirmen.
Bislang hat es die BA dabei gelassen, die Opfer frei herumspazieren zu lassen, bei solchen Zirkusveranstaltungen, verniedlicht „Jobbörse“ bzw „Jobmesse“ genannt. Weil man bei der BA offensichtlich gemerkt hat, dass die meisten Delinquenten hastig kehrt machen, sobald ihre Anwesenheit von den JC-Spitzeln festgestellt wurde.
Vielleicht hat man seinen Vorrat an Einweg-Kugelschreibern bei den Ständen noch optimiert. Spätestens dann, hat man die ZAF-Onkels und Tanten mal unter sich gelassen und die Veranstaltung ziemlich zügig verlassen. Der Meldezweck war erfüllt und gut war es.
Offensichtlich will man da jetzt die Zügel anspannen und die „Flucht“ der Opfer verhindern. Das scheint wohl der Hintergrund für eine geplante Massendeportation zu sein, organisiert von den lieben Mitarbeitern des Dortmunder Jobcenter.
Aber der Reihe nach:
Wie den Schreiber bekannt wurde, plant das Dortmunder Jobcenter eine sogenannte „Jobbörse“ an Bord der „Santa Monika II“. Bei diesem Schiff handelt es sich um einen Ausflugsdampfer der
„Hammer Schiffswerft Theodor Fuest Inhaber Annette Janssen Lünener Str. 201, 59077 Hamm“
Quelle:
(Impressum)Santa Monika Fahrgastschifffahrt, Charter, Fahrpläne
Im Schreiben des Jobcenter Dortmund heißt es:
“
Datum: Montag, den 09. September 2013
Uhrzeit: um 09:30 Uhr
Raum Hafenanleger Santa Monika II
Wie mit Ihrem Arbeitsvermittler/Fallmanager bereits besprochen, laden wir Sie herzlich zur Jobmesse auf der Santa Monika ein.
Für Ihre persönlichen Vorstellungsgespräche mit den Arbeitgebern vor Ort bringen Sie bitte vier bis fünf vollständige Bewerbungs- mappen mit. Bringen Sie auch diese einladung mit zur Job Messe, sie ist Ihre Eintrittskarte zur Veranstaltung.
Bitte denken Sie daran pünktlich vor Ort zu sein und planen Sie ausreichend Zeit ein, da die Fahrt mit dem Schiff ca. 2 Stunden dauert. Weitere Informationen zum Ablauf der Jobmesse finden Sie auf dem beigefügten Infoblatt.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch(SGBII) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch(SGBII)maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert.
Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Notwendigkeit und Eingenleistungsfähigkeit, können Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit“
Quelle:
http://www.elo-forum.org/attachments…-einladung.jpg
Als Verfasser weise Ich darauf hin, dass ich die katastrophale Orthographie, sowie die stürmperhafte Interpunktion nicht korrigiert, sehrwohl aber registriert habe. Ein solches Schreiben von einer deutschen Behörde ist eine Frechheit !
Der Inhalt ist aber brisanter als die schnöde Verpackung erahnen läßt:
Zwar ist ein SGBII-Bezieher verpflichtet sich zur genannten Uhrzeit-vorort-. bei einen Mitarbeiter des Jobcenter Dortmund zu melden. Die Mitwirkungspflicht wirkt aber nicht darauf fort, dass man-gegen seinen erklärten Willen- 2h in einem geschlossenen Raum festgehalten, genötigt und irgendwohin deportiert wird !
Weil man sich nicht selbt die Pfoten dreckig machen will hat man dafür einen Unternehmer eingespannt, der dafür als Komplize die Charter erhält, damit er mit seinen „Zwangspassagieren“ den Dortmunder Hafen verlässt und damit jede „Flucht“ vereitelt.
Dumm nur, dass der Unternehmer voll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, wenn die Passagiere-gegen ihren erklärten Willen-auf den Schiff festgehalten, genötigt und deportiert werden !
Von mir wurde das Unternehmen darauf hingewiesen, dass man, sollte man den Ableger verlassen ohne schriftliche Zustimmung der Passagiere, sich im Anschluß an die lustige Ausfahrt, sich in Gewahrsam der Dortmunder Polizei wiederfinden wird, weil die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen wird, wegen dem Verdacht auf Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) Zu nennen wären die § 234, § 240 und § 241
Es wird aber ohnehin fraglich sein, ob die „Santa Monika II“ am 9. September sich auch nur einen Fuß vom Kai entfernen wird, weil nämlich noch ein weiteres Problem sich auftut:
Jeder SGBII-Bezieher darf sich zu „Meldeterminen“ von mehreren(!)Beiständen begleiten lassen, damit das Gesprochene notfalls vom Beistand notiert werden kann. Es ist die Frage, inwiefern nicht nur die Passagiere, sondern auch deren Beistände an dieser „Veranstaltung“ teilnehmen können. Beistände nach § 13 SGBX dürfen vom Sozialleistungsträger nicht abgewiesen und nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden. Das SGBX schreibt dazu:
“
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.
(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind.
(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen.
Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.“
Recherchiert man jetzt weiter, erfährt man unter der Überschrift „Potential trifft Chance“ auf den Internetseiten des „Dortmunder Hafen“, dass das Jobcenter Dortmund 200 SGBII-Bezieher in den Hafen beordert hat, ohne zu berücksichtigen, dass es sich evtl. um Personen handelt, die mit Begleitpersonen, Beiständen oder schlicht zu-betreuenden Kindern-am Pier stehen werden.
im pdf heißt es(auf Seite 10)
„Auf der Fahrt nach Henrichenburg
können sich die ersten 200 Bewerber
bei den interessierten Unternehmen
vorstellen. In Henrichenburg steigen
sie dann in einen Bus um, während 200
andere Bewerber an Bord kommen“
Quelle:
http://www.dortmunder-hafen.de/image.php?AID=360&VID=0
Der Ausflugsdampfer-Unternehmer erwartet und plant 200 Passagiere ein, währendessen wesentlich mehr an Bord genommen werden müssten.
Und um das Pfund vollzumachen, geht das Jobcenter in Dortmund davon aus, dass jeder einzelne SGBII-Bezieher körperlich und geistig in der Lage sein wird, diese 2h-Tor(Tour) an Bord zu überstehen. Auch für alle diese evtl. Folgerisiken wird der Unternehmer dieser „Schnappsidee“ voll regreßpflichtig.
Der Veranstalter ist zwar das Dortmunder Jobcenter. Dort wird aber niemand strafrechtllich zur Verantwortung gezogen werden, weil der Staat seine Staatsdiener schützt und in ihrem Irrsinn noch fördert.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Dortmund diesen unausgegorenen Behördenwahnsinn stoppt, damit nicht 400 Menschen gegen Ihren Willen auf einem Schiff festgehalten werden-ohne Möglichkeit zur Flucht.
Wie beruhigend das man auf dem selbem PDF auf den Seiten 4/5 erfährt, dass das SEK mit den Gegebenheiten auf Schiffen der Santa Monika Linie und insbesondere in Befreiung von Geiseln geübt ist.
Quelle:
http://www.dortmunder-hafen.de/image.php?AID=360&VID=0
Na dann. Mast- u. Schotbruch 😉