von Kerstin Gundt
Seit drei Jahren wartet Kerstin Gundt nun schon auf ein Urteil. Sie braucht dringend naturheilkundliche Medikamente, weil sie unter den Nebenwirkungen der Schulmedizin leidet. Aufgrund einer Allergie und Hautproblemen verträgt sie auch nur biologische Körperpflegeprodukte. Anfangs hatte sie dadurch monatliche Kosten von 80 €. Für Hartz IV Empfänger sind aber nur 15 € für Hygieneprodukte und Dienstleistungen vorgesehen. Davon kann sie sich gerade mal ein medizinisches Shampo kaufen, aber noch nicht einmal zum Frisör gehen. Wie soll sie davon das nötige Geld aufbringen ?
Inzwischen hat sie weitere Pflegeprodukte getestet und unkonventionelle Ärzte aufgesucht – Homöopathen, Antroposophen, Ayurveda und Naturheilpraktiker. Sie raten ihr von Pharmaprodukten ab. Aber ihre Medizin wird von der Techniker Krankenkasse nur mit 100 € im Jahr bezuschusst. Dabei zählt der Chef der TK zu einem der reichsten Menschen im Land. Inzwischen ist ihr Bedarf sogar auf 600 € im Monat gestiegen. Das ist fast doppelt so viel, wie sie überhaupt zum Leben hat.
Das BuVerfG hat entschieden, dass aus medizinischen Gründen ein individueller Mehrbedarf anerkannt werden muß. Es gibt auch mehrere Urteile, auf die sie sich beruft. Das Job Center gibt selber zu, dass ein Mehrbedarf übernommen wird, wenn ein ständig wiederkehrender Bedarf von nicht unerheblichem Gewicht besteht. Das BuVerfG kommt zu dem Schluß, dass eine ausreichende medizinische Versorgung wegen der grundgesetzlich garantierten Würde des Menschen sichergestellt werden muß. Auch das Bundessozialgericht vertritt die Auffassung, dass nicht verschreibungspflichtige Medikamente wegen dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ( Grundgesetz Art. 2) übernommen werden müssen.
Der Bundesrichter Nescovic vertritt die Ansicht, dass der Regelsatz den individuellen Bedarf decken muß und das Existenzminimum auf keinen Fall unterschritten werden darf. Wie kann einem mit 391 € bei so hohen Gesundheitsausgaben das Existenzminimum garantiert werden ? Hat das Sozialgericht Berlin sein eigenes Urteil von 2012 etwa schon wieder vergessen? Es kam sogar zu dem Schluß, dass das ganze SGB II verfassungswidrig ist, da es gegen das garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstößt. Laut Grundgesetz ist die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Darf ein sozialer Staat eine Bürgerin einfach aufgrund von Krankheiten verhungern lassen ?
Aber das Berliner Sozialgericht hat jetzt entschieden, dass das Job Center nichts zu zahlen braucht. Es sieht keinen `unabweislichen Bedarf. Der Termin wurde einfach in die Ferienzeit gelegt, in der Kerstin G. geschäftlich verreist war und sich lange vorher für einen Bildungsurlaub angemeldet hatte. Obwohl sie sich entschuldigte, fand der Prozeß ohne ihr Wissen einfach ohne sie und ihren Anwalt statt. Es wurde einfach kurzer Prozeß gemacht. Warum brauchte man zwei Monate, um ihr das Ergebnis erst jetzt kurz vor den Weihnachtstagen mitzuteilten, wenn es so eilig war ? Will man auf diese Weise möglichen Widerstand erschweren ?
„ Es gibt viele Arten, zu töten“ hat Brecht einmal geschrieben: „ Man kann einen von einer Krankheit nicht heilen, einem das Brot entziehen und einen in den Selbstmord treiben.“
Kerstin Gundt will jetzt Berufung einlegen. Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Weil sie nicht die nötigen Medikamente kaufen kann, das Job Center ihr auch sonst allerhand Schwierigkeiten macht und ihr diese Not schwer zu schaffen macht, kommen neue Krankheiten hinzu. Wie lange hat sie noch die Kraft durchzuhalten, bis sie zu ihrem Recht kommt ? Sie braucht dringend Geld