Bonner Rat beschließt: Nachzahlungsansprüche von 250 Menschen mit Behinderungen sollen vor Verjährung gesichert werden

Bonn – Nachzahlungsansprüche von volljährigen erwerbsunfähigen Menschen mit Behinderung, die sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ergeben können, sollen nicht mit Jahresende verfallen. Der Bonner Stadtrat hat am Donnerstag einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen zügig von der Stadt informiert werden und noch rechtzeitig vor Jahresende einen … Weiterlesen