Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung von Wulffs Immunität

Hannover (dts) – Die Staatsanwaltschaft in Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Das teilte die Behörde am Donnerstagabend mit. „Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt“, hieß es in der Mitteilung. In einem nächsten Schritt muss der Bundestag entscheiden, ob gegen das Staatsoberhaupt strafrechtlich ermittelt werden darf.

 

Die Sozialdemokraten haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Immunität von Bundespräsident Christian Wulff aufzuheben. „Nun muss umgehend die Immunität des Bundespräsidenten aufgehoben werden“, sagte Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der Tageszeitung „Die Welt“ (Freitagausgabe). Oppermann sagte weiter: „Die SPD wird diesen Antrag befürworten. Ich rechne damit, dass auch die Koalition dem zustimmen wird.

 

Der Bundestag muss schließlich sicherstellen, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind.“

Christian Ströbele (Bündnis90/Grüne) forderte Wulff zum Rücktritt auf. Die Staatsanwaltschaft Hannover den habe den Antrag „nicht leichtfertig“ gestellt habe, sagte der Bundestagsabgeordnete dem „Tagesspiegel“. Für ihn sei es „unvorstellbar, dass demnächst Staatsanwälte das Schloss Bellevue durchsuchen“, sagte Ströbele weiter: „Christian Wulff sollte die Konsequenzen ziehen, jetzt reicht’s.“

 

Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestags wird sich womöglich noch in diesem Monat mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover befassen, die Immunität von Bundespräsident Christian Wulff aufzuheben. Thomas Strobl, Vorsitzender des Ausschusses, sagte der Zeitung „Die Welt“: „Wenn ein solcher Antrag bei uns einginge, würden wir diesen im Ausschuss beraten und dem Plenum des Bundestages eine Beschlussempfehlung geben, ob die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben wäre.“ Die nächste Sitzungswoche im Bundestag beginnt am Montag, den 27. Februar. Der Immunitätsausschuss tagt normalerweise immer am Donnerstag. Er kann aber auch auf den Montag vorgezogen werden.

 

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