Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig

Karlsruhe (dts) – Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig. Weitere Details liegen im Moment noch nicht vor. Die dts Nachrichtenagentur bemüht sich gerade darum, weitere Hintergrundinformationen zu recherchieren.

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