Stuttgart (dts) – Ein Baustopp für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist rechtlich nicht möglich. Juristen des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag haben dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge in einer Analyse für die FDP-Bundestagsfraktion festgestellt, „dass die Landesregierung von Baden-Württemberg für die Baumaßnahmen von Stuttgart 21, für die nach abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren Baurecht bestehe, einseitig und gegen den Willen der Deutschen Bahn AG einen Baustopp bis zu Durchführung eines Volksentscheides“ nicht verfügen kann. Auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kann keinen allgemeinen Baustopp anordnen. Ändern sich allerdings durch das laufende Schlichtungsverfahren bereits planfestgestellte Baupläne, könnte das EBA einen Baustopp erzwingen.
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