Düsseldorf (dts) – Wenn am Freitag das Atomgesetz den Bundesrat passiert, haben die AKW-Kritiker einen Plan B in der Schublade. „Wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht im Februar geltend machen, dass die Länder sehr wohl von den Folgen der Laufzeitverlängerung betroffen sind“, sagte der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) der „Frankfurter Rundschau“. NRW ist mit Rheinland-Pfalz federführend bei der Klage in Karlsruhe. „Wir mögen alle unterschiedliche Gründe gegen eine längere Laufzeit der Atomkraftwerke haben, in der Klage sind wir uns aber einig“, so der grüne Minister. Unter dem Schlagwort Laufzeitverlängerung wird in Deutschland seit dem 2002 im Atomgesetz verankerten Atomausstieg debattiert, ob der Gesetzgeber die Restlaufzeiten deutscher Kernkraftwerke verlängern sollte. 2003 wurde das Kernkraftwerk Stade stillgelegt. 2005 folgte das Kernkraftwerk Obrigheim. Damit sind in Deutschland 2010 noch 17 Reaktorblöcke betriebsfähig.
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