Berlin (dts) – In der organisierten Ärzteschaft ist Streit über Pläne für eine Lockerung des berufsrechtlichen Verbotes der ärztlichen Suizid-Beihilfe entbrannt. Nachdem der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, für eine begrenzte Lockerung des Verbotes plädiert hatte, sprach sich Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes und Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ klar dagegen aus. „Ich bin bei dem Thema entschieden gegen einen Kurswechsel und auch dagegen, dass wir den Eindruck eines Kurswechsels erwecken. Ich bin dafür, die bisherigen Formulierungen im Berufsrecht zur Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids beizubehalten“, fügte Henke hinzu. Ärztliche Beihilfe beim freiverantwortlichen Suizid, etwa durch Bereitstellung von tödlich wirkenden Medikamenten, ist in Deutschland keine Straftat, da der Suizid keine Straftat ist. Bislang aber gilt solche Mithilfe nach dem Standesrecht der Ärzte als verboten und kann daher in Deutschland, anders als in der Schweiz, den Niederlanden und den US-Bundesstaaten Oregon und Washington, nicht geleistet werden.
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