DFB-Sportgericht: Kein Wiederholungsspiel nach „Phantom-Tor“

Montag, 28. Oktober 2013, 13:12

Frankfurt/Main (dts) – Die Bundesliga-Partie zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen, die die Leverkusener durch ein „Phantom-Tor“ von Stefan Kießling mit 2:1 für sich entscheiden konnten, wird nicht wiederholt. Das DFB-Sportgericht wies den Einspruch von Hoffenheim am Montag zurück. „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen“, sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, zur Begründung. Der Schiedsrichter der Partie, Felix Brych, habe eine „unanfechtbare Tatsachenentscheidung“ getroffen, so Lorenz. „Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage.“ Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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