Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Sätze „noch verfassungsgemäß“

Dienstag, 9. September 2014, 19:01

Karlsruhe (dts) – Das Bundesverfassungsgericht hält die aktuellen Hartz-IV-Sätze für „derzeit noch verfassungsgemäß“. „Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt“, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der Sätze sei insgesamt „tragfähig begründbar“, in einzelnen Punkten müsse jedoch noch nachgebessert werden. So müssten zum Beispiel bei den Strompreisen, der Mobilität oder bei den Pauschalen für die Anschaffung von langlebigen Gütern wie Kühlschrank oder Waschmaschine Nacherhebungen angestellt werden. Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 391 Euro pro Monat, nach einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums soll er zum Jahreswechsel auf 399 Euro steigen.

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