Leichenwagen als Dienstwagen unzumutbar
Köln – Das Landesarbeitsgericht NRW hat festgestellt, dass ein vertraglich zugesicherter Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf dann unzumutbar ist, wenn es sich um einen Leichen wagen handelt. Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens, dem vertraglich ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zugesichert wurde. Der Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, vertrat im Rechtstreit die Auffassung, auch … Weiterlesen