Bonn/ Landkreis Mayen-Koblenz – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft dem Landrat, Dr. Alexander Saffig (CDU) vor, anscheinend aus haushaltpolitischen Erwägungen Methadon-Patienten, die im Hartz IV-Bezug sind, seit dem 1. Februar systematisch zum Schwarzfahren und damit auch in die Kriminalität zu treiben.
Bis Ende Januar gewährte das vom Landkreis Mayen-Koblenz betriebene Jobcenter Hartz IV-Beziehenden, die täglich eine Methadon-Arztpraxis aufsuchen müssen, die dadurch entstandenen zusätzlichen Fahrtkosten. Seit 1. Februar hieß es dann, dass sich die Rechtslage geändert hätte und der Landkreis nunmehr dafür nicht mehr zuständig wäre. Die betroffenen Personen sollten sich an ihre Krankenkasse wenden. Das Jobcenter wäre nur für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge zuständig.
Ein Betroffener, der nun auf einmal 180 Euro von seinem Regelsatz selbst aufbringen sollte, hatte sich daraufhin an das Erwerbslosen Forum Deutschland gewandt. Zusammen mit der Initiative wurde eine Eilklage beim Sozialgericht Koblenz eingereicht. Das Sozialgericht hat nun dieser rechtswidrigen Praxis ein Ende gesetzt und beschlossen, dass die Fahrtkosten weiter vom Landkreis zu tragen sind. (Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 17.03.2015, Az.: S 6 AS 214/15 ER)(1).
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ausgerechnet die Menschen, von denen zu erwarten ist, dass sie sich nur schwer gegen solche absurden Entscheidungen zur Einsparmöglichkeit des Landkreises wehren können, werden bewusst in die Schwarzfahrerfalle geschickt. Sie haben ja kaum eine andere Wahl oder müssten auf Essen oder Strom verzichten. Es handelt sich hier um eine Entscheidung wider besseren Wissens, da die Rechtslage seit 2010 eindeutig ist. Ich verstehe auch nicht, warum die Drogenberatungsstellen und die Psychosozialen-BetreuerInnen bisher nicht im Landkreis tätig geworden sind, obwohl denen die Problematik fehlender Fahrtkosten bei Methadonpatienten besonders bekannt sein sollte. Wir fordern den Landkreis auf, diese rechtswidrige Praxis bei allen Betroffenen sofort zu stoppen und den Menschen die zusätzlichen Fahrtkosten rückwirkend ab Februar und auch weiterhin zu erstatten.“
(1) https://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/146481-sg-koblenz-fahrkosten-methadonbehandlung-jobcenter-bezahlt.html#post1865058