Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute in einem Newsletter mehrere zahntausend Hartz IV- und Sozialhilfebezieher in einem Rundbrief geraten, Widerspruch gegen die Bescheide ab 1. Januar einzulegen. Ein entsprechender Musterwiderspruch wurde ebenfalls beigelegt. Grund dafür ist, dass die Bundesregierung die jährliche Anpassung der Regelleistung nicht gesetzeskonform vorgenommen hat. Damit dürften die ab dem nächsten Jahr geltenden Regelsätze höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sein, da diese unter anderem noch auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2008 beruhen, obwohl eine Auswertung der EVS aus dem Jahr 2013 bereits am 10.September vorlag.
Nach dem Urteil des sogenannten Hartz IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.Februar 2010 mussten die Berechnungsgrundlagen der Regelsätze neu geregelt werden. Dies betraf auch und insbesondere die jährlichen Anpassungen, die auf den Grundlagen der allgemeinen Lohnsteigerungen und der Preisentwicklung sowie einer alle fünf Jahre erscheinenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe beruhen. In einem Gesetz (§ 28 SGB XII) wurde ausdrücklich festgelegt, dass beim Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) die Regelsätze durch ein Bundesgesetz neu ermittelt werden müssen. Obwohl die Auswertung der EVS 2013 bereits am 10.September vorlag, hatte das Bundeskabinett am 23. September nur eine jährliche Anpassung an die Löhne und Preise beschlossen und die neuen Daten der Einkommens- und Verbraucherstichprobe unter den Tisch fallen lassen.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Die Bundesregierung hatte es dieses Jahr sehr eilig, die jährlichen Anpassungen der Regelleistungen durch den Bundestag und Bundesrat zu winken. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung sehr wohl wusste, dass eine Erhöhung der Regelleistungen nur um 5 Euro nach dem Vorliegen der neuen EVS nicht mehr haltbar sein würde. Aber wie schon so oft – wenn es um ein menschwürdiges Existenzminimum geht- wird alles unternommen um Verfassungsgrundsätze und Gesetze zu unterlaufen. Wir raten deshalb zum Widerspruch gegen Bescheide, die ab dem 1. Januar gelten sollen. Niemand sollte es hinnehmen, dass sein Existenzminimum durch gesetzwidriges Verhalten der Bundesregierung so gekürzt wird. Bereits jetzt haben vermehrt viele Sozialleistungsbezieher Stromsperren und Haushalte sind überschuldet. Nach unserer Auffassung müsste der Regelsatz mindestens 500 Euro für einen Single betragen.“
Hintergrund und Musterwiderspruch: http://www.erwerbslosenforum.de/neueste-meldungen/2015122178554.html