Nacktwanderer stellen Umkleide in Schweizer Alpen auf

Wattwil (dts) – In der Nähe des Ortes Wattwil im schweizerischen Kanton St. Gallen haben Nacktwanderer eine Hütte zur Umkleide deklariert. Dabei handele es sich aber mehr um einen Spaß, als dass die Hütte tatsächlich häufig genutzt werde. Das berichten örtliche Medien. Die Hütte stehe über einen Kilometer von der nächsten Ortschaft entfernt, aber ganz in der Nähe befände sich ein Gasthaus. Außerdem sei das An- und Entkleiden durchaus peinlich, wenn andere Leute einem dabei zusähen, so ein Nacktwanderer. Die Nudisten finden in der Schweiz mehr und mehr Akzeptanz. Erst im Mai wurden zwei sogenannte „Blüttler“ vom Vorwurf des unanständigen Benehmens vom Kantonsgericht freigesprochen. Der Staatsanwalt kündigte zwar an, das Verfahren zur nächsthöheren Instanz weiter zu ziehen, aber der Anwalt sei äußerst zuversichtlich, dass auch dieser Prozess gewonnen werden werde.

© – dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

1 Kommentar zu „Nacktwanderer stellen Umkleide in Schweizer Alpen auf“

  1. Danke für den Bericht aus dem Toggenburg, doch da muss einiges korrigiert werden.
    Die Umkleidehütte auf der Alp Flisch ist mehr als zwei Wegstunden weg von nächstgelegenen Parkplatz, nicht nur 1 km.
    Ein Alpwirtschaft, in den wir Nackten Wanderer auch schon Kaffee getrunken haben, bittet mit dem handgemalten Täfelchen an der obersten Hütte der Alp (auf Schländisch: „Alm“), sich zu bedecken, sodass man dann bekleidet an der Gästeterrasse vorbeigehe. Kalr, das tun wir auch ohne Schilder, wir sind ja „anständig“.
    Vor Gericht stand als Betroffener einzig Petrullo. Ich habe ihn verteidigt mit dem1992 von der Landesregierung formulierten Argument „Das Strafrecht ist kein Moralkodex“. Wir haben nie behauptet, dass Nacktwandern nicht „unanständiges Benehmen“ sei, sondern lediglich, dass Anstandsfragen den Staat nichts angehe. Soll doch jeder für sich selbst entscheiden …
    Wir vermutenhoffen, dass sich der Staatsanwalt mit Appellationen bis an das Bundesgericht blamieren will. Dann nämlich ist bestätigt, was das Schweizer Volk im Jahre 1992 per Referendum in einer liberalen Aufwallung beschloss:
    „Das Strafrecht ist kein Moralkodex“
    Ein Prosit auf die „Freiheit von Kopf und Körper“ (FKK)
    Blutti Grüess
    Puistola
    Puistola

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