Leipzig (dts) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat alle Nachtflüge am Frankfurter Flughafen untersagt. Wie der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel am Mittwoch urteilte, seien die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nicht erlaubt. Von dem Urteil geht eine Signalwirkung für alle Luftfahrtdrehkreuze in Deutschland aus. Derzeit hat jeder Flughafen seine eigen Regeln. Die Lufthansa-Frachttochter rechnet bei einem dauerhaften Nachtflugverbot mit Gewinneinbußen von 40 Millionen Euro im Jahr. Das Unternehmen hatte stets betont, dass die Nachtflüge nötig seien, um die wichtigen Cargo-Strecken nach Asien und in die USA abfertigen zu können. Dies würde nach Angaben der Airline nur von Frankfurt aus gehen, da hier viele der Passagiermaschinen auch Frachtcontainer an Bord hätten, die dort umgeladen werden. Allerdings hatten die Richter bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte März Zweifel an den Nachtflügen erkennen lassen. Die schiere Bedeutung eines Flughafens allein reiche nicht aus, hieß es in der damaligen Verhandlung. Nur weil ein Flughafen groß sei, müsse nachts nicht unbedingt geflogen werden, sagte Rubel: „Da gibt es keinen Automatismus.“
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Das Urteil freut mich!
Waldbröl, wo ich wohne, im oberbergischen Kreis liegt in der Einflugschneise des Flughafens Köln-Bonn! Im Sommer kann man nachts, obwohl wir mitten auf dem Lande leben, nicht bei geöffneten Fenster schlafen, wegen des Fluglärms.
Und das obwohl es von Waldbröl bis zum Flughafen noch über 30 Kilometer Entfernung sind.
Was interessieren mich die wirtschaftlichen Interessen von rücksichtslosen Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften, denen die Nachtruhe von anderen Menschen vollkommen egal ist?
Endlich ist Schluss mit dem Krach!