Gesetzentwurf: Kein Betreuungsgeld für Kinder von Hartz-IV-Empfängern

Berlin (dts) – Der vom Familienministerium fertig gestellte Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld schließt Hartz-IV-Empfänger von der neuen Leistung aus. Dies bestätigte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im Interview mit der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Die Idee von Hartz IV ist, Menschen unter die Arme zu greifen und sie zur Aufnahme einer Arbeit zu motivieren, deshalb ist eine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz IV nur konsequent“, sagte die CSU-Politikerin. Die ursprüngliche Formulierung im Gesetzestext, dass nur die Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihre Kinder zur Vorsorgeuntersuchung bringen, wurde wieder gestrichen. „Und das ist auch richtig“, betonte Hasselfeldt. Die Vorsorgeuntersuchungen seien richtig und notwendig, hätten aber keinerlei Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld. Der Entwurf für das umstrittene Gesetz zum Betreuungsgeld soll am Dienstag nach Pfingsten den Ministerien zur Ressortabstimmung vorgelegt werden. Am 6. Juni soll ihn das Bundeskabinett verabschieden.

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2 Kommentare zu „Gesetzentwurf: Kein Betreuungsgeld für Kinder von Hartz-IV-Empfängern“

  1. Ich bin gegen diese Herdprämie aber das wieder nur die Reichen das Geld bekommen und die Armen Kinder nicht

    ist eine demütigung und diffamierung von Arbeitslosen Eltern und zeigt den Kindern das Sie in diesem

    Staat nichts wert sind.Im Grundgesetzt heißt es alle Menschen sind Gleich nur Hartz IV Kinder sind Abschaum.

    Das sagt die Merkel CDU damit und zeigt mal wieder Ihr Kaltes Herz .

  2. Jesus von Nazareth Sohn Gottes sagte:
    „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt.“

    Alle Hartz IV Empfänger kommen in den Himmel,alle anderen NICHT.bastalo

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