Düsseldorf (dts) – NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) drängt darauf, die Sanktionen für geringfügige Verstöße von Hartz-IV-Empfängern bei der Stellensuche zu lockern. „Wenn nur Termine bei den Jobcentern überschritten werden, sollte dies kein Sanktionsgrund sein“, sagte Schneider im Interview mit der „Westfalenpost“ (Montagausgabe). „Also: Sanktionen ja bei harten Verstößen – aber nicht bei Lappalien.“ Gleichzeitig schlug der Minister einen „Sozialen Arbeitsmarkt“ für geringqualifizierte Langzeitarbeitslose vor. In Modellprojekten soll ausgelotet werden, inwieweit benachteiligte Langzeitarbeitslose in öffentlich geförderten Betrieben und Einrichtungen beschäftigt werden können. „Auch wenn wir ein Wachstum von fünf Prozent und mehr erzielen würden, gäbe es noch Langzeitarbeitslose, die den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen“, begründete Schneider seinen Vorstoß. Selbst bei einem erwarteten Wirtschaftswachstum von einem Prozent rechnet Schneider 2013 mit einem Anstieg der Kurzarbeit. Deshalb fordert der Minister eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Der Bund hatte eine Verlängerung von sechs auf zwölf Monate angekündigt. Schneider hält das für unzureichend.
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Äußerst befremdlich, dass man sich in letzter Zeit so viele Gedanken um die Langzeitarbeitslosigkeit macht. Früher galt man als langzeitarbeitslos, wenn man nach einem Jahr noch nicht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemündet ist. Gut, da gab es auch noch genügend Stellen und ein Arbeitsloser konnte sich praktisch den Arbeitgeber noch aussuchen und das bei auskömmlichen Einkommen. Das ist heute nicht mehr der Fall bei der prekären Beschäftigungslage wie Minijobs, Leiharbeit, befristete Arbeitsstellen, 1 Euro-Jobs, Bürgerarbeit und das ganze auch noch bei Aufstockung auf die Grundsicherung und unter Sanktionsandrohungen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Heute hingegen hat man den Zeitraum, um als Langzeitarbeitsloser zu gelten, geschickt gestreckt. Wer heute im Zeitraum von zwei Jahren, mindestens 21 Monate lang, die Grundsicherung bezogen hat, gilt heute erst als langzeitarbeitslos. So was nenne ich statistische Bereinigung der Sockelarbeitslosigkeit, denn sie wäre wesentlich höher, wenn heute noch die 1 Jahresfrist gelten würde.
Äußerst befremdlich finde ich auch, dass man unter Langzeitarbeitslosen fast immer nur gering Qualifizierte ausmacht. Welcher Arbeitsmarkt wird denn seitens der Bundesregierung den qualifizierten Langzeitarbeitslosen angeboten? Ach, ich vergas. Die werden aufgrund der 21 Monatsfrist jetzt nie mehr langzeitarbeitslos, weil sie sich mit Unterbrechungen von Job zu Job durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse schlagen müssen und das unter Sanktionsandrohungen. Glück auf!