Mit Stromkosten in den Miesen? Vermeiden, verhandeln, Verbrauch verringern
Montag, 27. Februar 2012, 20:13
Energiearmut grassiert – immer mehr Haushalten geht angesichts steigender Preise für Strom und Gas die finanzielle Puste aus. „Wenn die monatlichen Abschläge gerade noch bezahlt werden können, ist dann bei hohen Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung für viele der Ofen aus“, schlägt die Verbraucherzentrale NRW angesichts einer steigenden Zahl von Energieschuldnern Alarm. Sie empfiehlt, frühzeitig Hilfe zu suchen, wenn es bei der Stromrechnung eng wird: „Kündigt der Versorger wegen der Zahlungsrückstände bereits die Stromsperre in den nächsten Tagen an, wird es zumindest schwierig, den Knock out für Licht, Kühlschrank, Radio und Co. abzuwenden.“ Folgende Tipps helfen beim Finanzmanagement:
- Vorrangstellung: Grundsätzlich gilt: Auch wer noch so knapp bei Kasse ist, sollte Miete und die Kosten für Strom und Heizung immer vor allen anderen Verpflichtungen bezahlen. Bei Rückständen empfiehlt es sich, umgehend Hilfe bei Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen, kirchlichen Trägern und Jobcentern bzw. Sozialämtern zu suchen. Je früher, umso größer die Chance, Kündigung und Stromsperren zu vermeiden. Wenn der Energieversorger bereits androht die Versorgung zu kappen, bleibt nur noch wenig Zeit für eine Lösungssuche!
- Voraussetzungen: Laut Kleingedrucktem der Stromlieferverträge (Grundversorgungsverordnung für Stromkunden, kurz StromGVV) dürfen Versorger die Stromlieferung kappen, wenn der Kunde seine Abschläge oder die Endabrechnung nicht fristgerecht bezahlt hat und diese Rückstände auch auf eine Mahnung hin immer noch nicht beglichen sind. Die Miesen müssen mindestens 100 Euro betragen. Außerdem ist der säumige Zahler vier Wochen vorher über die bevorstehende Sperre zu informieren, drei Tage vor der Stromabschaltung muss der Versorger diese nochmals konkret ankündigen und deren genauen Zeitpunkt benennen.
- Verhandlungen: Weil Versorger prüfen müssen, ob die Zahlung nicht mit milderen Mitteln als einer Stromsperre gesichert werden kann, lohnt es sich zu verhandeln. Viele Unternehmen bieten auf Nachfrage die Möglichkeit, Außenstände in Raten abzuzahlen. Ein Anruf oder persönliches Gespräch mit der Kundenberatung kann Klarheit bringen. Auch hier ist schnelles Handeln der Schlüssel, um die Weiterbelieferung zu sichern.
- Verhältnismäßigkeit: Bei einer drohenden Stromsperre kann der Kunde auch darauf verweisen, dass deren Folgen in keinem Verhältnis zum bestehenden Rückstand stehen. Dies ist zum Beispiel ein gewichtiges Argument, wenn die Miesen absehbar ausgeglichen werden, weil beispielsweise Dritte die Zahlung übernehmen. Stromsperren können auch unverhältnismäßig sein, wenn dadurch Versorgungsleitungen im Winter einzufrieren drohen. Aber auch wenn ältere bettlägerige Personen oder Kleinkinder ohne Strom dastehen oder mangels Heizung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu befürchten sind, muss der Strom weiter fließen. Das gilt auch, wenn sonst die lebensnotwendige medizinische Versorgung zu Hause (Heimdialyse, Beatmungshilfe usw.) zusammenbricht oder die Existenzgrundlage ins Rutschen gerät, weil etwa am heimischen Arbeitsplatz das Telefon abgeschaltet ist, Heimarbeit im Dunkeln zum Erliegen kommt oder eine Examensarbeit mangels Energie scheitern kann.
- Verpflichtungsübernahme: Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, muss die Stromkosten grundsätzlich aus dem Regelsatz bestreiten. Doch kann beim Jobcenter ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden gestellt werden. Bei laufendem ALG-II-Bezug wird dies dann in der Regel auf Darlehensbasis gewährt. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können beim Sozialamt eine Übernahme der Energiekosten prüfen lassen: Hier gilt, dass diese bei voller Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen als ALG-II-Empfänger.
- Verbrauchs-Check: An der Kostenschraube in Sachen Strom kann mit wenigen Handgriffen gedreht werden. Locker 80 Euro im Jahr sind an Ersparnis drin, wenn bei heimlichen Stromfressern der Stecker gezogen wird. So fressen Fernsehgeräte und DVD-Player im Stand-by-Betrieb ebenso unnötig Energie wie Ladegeräte von Handy und Co., die unter Strom stehen, selbst wenn Telefon oder Elektrozahnbürste aufgeladen sind. Auch beim Waschen, Trocknen, Kochen, Kühlen und Gefrieren kann Energiedieben durch einfache Kniffe das Handwerk gelegt werden. Übrigens: Einkommensbenachteiligten Haushalten helfen einige Versorgungsunternehmen mit Finanzspritzen beim Kauf besonders stromsparender Haushaltsgeräte.
Informationen und erste Hilfestellungen rund ums Thema Energiesperren gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Ebenso bietet die Verbraucherzentrale landesweit kostenlose Energieberatungen sowie Stromsparberatungen für einkommensbenachteiligte Haushalte an.