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Hartz IV: Bei Pflegebedürftigkeit kann Strom ein Sonderbedarf sein

Hartz IV: Bei Pflegebedürftigkeit kann Strom ein Sonderbedarf sein

  Sozialgericht Berlin: Sonderbedarf ist als nicht rückzahlbares Darlehen zu gewähren (pr-sozial)Berlin/Mit der Entscheidung, dass Strom ein Sonderbedarf ist und dies ein nicht rueckzahlbares Darlehen ist, hat das Berliner Sozialgericht (B.v. 17.11.2006 Az.: S37 AS 8519/05-06) einer Bezieherin von Hartz IV-Leistungen anerkannt, dass der zusätzliche Strom, der sich auf Grund der Pflege ihres schwerstkranken Kindes […]