Quelle: pixelio.de
Die Bundesregierung muss in diesem Jahr die Regelleistung für Bezieher_innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II neu festlegen. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 bestimmt. Die Richter haben festgestellt, dass mit den seit 2005 wirksamen Regelsätzen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßen wurde. Im Besonderen wurde der Verstoß gegen das Menschenwürdeprinzip des Art. 1 GG gerügt.
Unser Bündnis unabhängiger Erwerbslosen- und gewerkschaftlichen Netzwerken fordert die sofortige Anhebung der Eckregelleistung um mindestens 80 €. Heute sieht Hartz IV für die Ernährung mit knapp 120 € monatlich nur 3,94 € je Tag vor. Das reicht nicht für eine gesunde Ernährung. Für Mai 2007 hat das Dortmunder Institut für Kinderernährung (FKE) untersucht, was ein Mensch dazu benötigt. Ein in Größe und Gewicht durchschnittlicher Erwachsener braucht dazu bei ausreichender Bewegung mindestens 2.550 Kilokalorien.
Unter Zugrundelegung von Mittelwerten von Discountern und Supermärkten kosten 1.000 Kilokalorien 2,55 €. Für eine gesunde Ernährung braucht es mithin 6,50 € täglich. Zugestanden werden mit 3,94 € lediglich 1.545 Kilokalorien: das ist Mangelernährung per Gesetz.
Kanzlerin Angela Merkel erklärte unlängst, Hartz IV sei keine Dauerleistung. Die Menschen sollten möglichst schnell wieder Arbeit finden. Was es gibt sind geringfügige oder mit Niedriglöhnen entlohnte Jobs. Deren Anteil ist steigend. Diese müssen ‚aufgestockt‘ werden. Selbst 1,4 Millionen Vollzeitbeschäftige beziehen ergänzend Hartz IV. Die Befristung
von Arbeitverhältnissen ist bald die Regel. Wer einmal Arbeit findet, ist diese bald wieder los. Damit entscheidet die Höhe des Regelsatzes gleichermaßen für Beschäftigte und nicht Beschäftigte, wie viel sie für ihre Ernährung ausgeben können. Denn wer sich drastisch einschränken muss, tut dies auch beim Grundbedürfnis Ernährung.
Zu wenig Hartz IV verstärkt damit die Nachfrage nach Billigstangeboten, z. B. der Discounter. Politiker verweisen uns darauf, dass wir ja Zeit hätten, uns bei unseren Einkäufen nach den neusten Angeboten zu richten. Zwischen den Einzelhandelsketten tobt ein Wettbewerb um diese Käuferschichten. Der Druck, billig einzukaufen wird gleichermaßen an deren Beschäftigte wie die Produzenten von Nahrungsmitteln weiter gereicht. Mit ihrer gestiegenen Marktmacht bestimmen sie inzwischen, was zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis produziert wird. Zu wenig Hartz IV ist gleichermaßen schlecht für die Beschäftigen im Einzelhandel, die Landwirte und Milchbauern in der Bundesrepublik wie die Arbeiter_innen in den Folientunneln Almerias und den Plantagen auf der ganzen Welt. Überall verstärken zu geringe Hartz IV-Sätze den Raubbau an Mensch und Natur.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom Februar diesen Jahres der Politik aufgegeben, unter Offenlegung ihrer Kriterien und Berechnungen über die Höhe der Leistungen zu entscheiden. Für Ausbildungs- und Sonderbedarfe wurden Extraleistungen gefordert.
Kanzlerin Angela Merkel und Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen haben gestern die Kritiker des 364 €-Regelleistungsbetrages aufgefordert, ihre Forderung nach öheren Hartz IV-Sätzen zu begründen. Wir fordern mit gutem Grund deren sofortige Anhebung um 80 € für eine bessere Ernährung und eine gesicherte Versorgung mit Lebensmitteln. Und zu Bedingungen, die auch denen eine gesicherte Existenz ermöglichen, die die Lebensmittel liefern und produzieren.
Die jetzt zu treffende politische Entscheidung wird maßgeblich nicht nur die Lebensbedingungen von rund sieben Millionen leistungsberechtigten Frauen, Männern und Kindern für die nächsten Jahre bestimmen. Das daran geknüpfte soziokulturelle Existenzminimum hat auch Auswirkungen auf Löhne, Steuerfreibeträge und die gesellschaftliche Nachfrage – vor allem aber auch darauf, ob das gesamtgesellschaftliche Klima durch weitere Ausgrenzung und Abspaltung einer wachsenden Armutsbevölkerung geprägt sein wird. Allenthalben werden das direkte Gespräch mit den BürgerInnen und ihre aktive Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen als Mittel gegen Politikmüdigkeit und Wählerverdrossenheit bemüht.
Bis heute wurden von CDU und FDP kein Vertreter für die Podiumsdiskussion um die Neubestimmung der Regelleistung am 9. Oktober in der Oldenburger Lamberti-Kirche benannt. Wir können uns nicht vorstellen, dass diese in der aktuellen Situation nicht bereit wären, Ihre Positionen in einer gesellschaftlich so bedeutenden Angelegenheit öffentlich darzulegen und zu diskutieren und haben deren Fraktionen im Bundestag aufgefordert, Vertreter zu entsenden.
Bündnis Krach schlagen statt Kohldampf schieben
Ernährungsbestandteil im Eckregelsatz: 3,94 Euro
Kosten für 1.000 kcal gesunde Ernährung altersunabhängig: 2,55 Euro
Altersstufen nach
Hartz IV seit 1.7.2009 zuerkannt |
pro
Tag (Euro) |
Monat (Euro) | Bedarf pro
Tag nach FKE (kcal) |
Bedarf
pro Tag (Euro) |
Bedarf pro
Monat (Euro) |
Notwendige
Mehrforderung pro Monat (Euro) |
Regelsatz als Anteil
vom Eckregelsatz bei jeweiliger Altersstufe (%) |
Zuwachs (Euro), wenn
Ernährungsbestandteil im Eckregelsatz um 80 Euro angehoben würde |
0-5 Jahre | 2,36 | 70,92 | 1410 | 3,60 | 107,87 | 36,95 | 60 | 48,00 |
6-13 Jahre, | 2,76 | 82 | 1970 | 5,02 | 150,71 | 67,97 | 70 | 56,00 |
14-17 Jahre
Sonderberechung: |
3,15 | 94,56 | 2710 | 6,91 | 207,32 | 112,76 | 80 | 64,00 |
Jugendliche mit 90
statt 80 Prozent:
|
90 | 72,00 | ||||||
Über 18 | 3,94 | 118,20 | 2550 | 6,50 | 195,08 | 76,88 | 100 | 80,00 |