Hartz IV-Behörden wollen vom „Weihnachtsfrieden“ nichts wissen
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland erinnert daran, dass nun schon zum sechsten Mal, Hartz IV-Beziehende ein Weihnachtsfest in absoluter Bescheidenheit verbringen müssen, da im Hartz IV-Regelsatz solche Anlässe nicht vorgesehen sind. „Während Erwachsene sich eventuell damit arrangieren können, wird den Kindern aus Hartz IV-Haushalten besonders drastisch gezeigt, dass sie unserem Staat nichts wert sind“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
„Während die Frage was sind Kinder unserem Staat wert am 9. Februar das Bundesverfassungsgericht beschäftigte, mussten wir Ende September erleben, dass sie unserem Staat eben nichts wert sind und ihre Ansprüche eigentlich noch viel zu hoch sind. Schwarz-Gelb wollte den Erwachsenen lächerliche fünf Euro mehr zugestehen und gleichzeitig betonte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, dass es für Kinder keinen Cent mehr geben würde. Ihr Eckregelsatz sei eigentlich viel zu hoch. Schlimmer kann man Kindern und deren Eltern nicht verhöhnen, so Behrsing. Nach Ansicht der Initiative war es gut, dass das vorhaben von Schwarz-Gelb im Bundesrat vorerst gestoppt wurde. Ein Regelsatz der nicht überprüft wird, ob damit die tatsächlichen Bedarfe gedeckt werden können, sei nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland wissenschaftlichen unseriös.
Keinen sogenannten „Weihnachtsfrieden“ bei Hartz IV
Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft den Hartz IV-Behörden völlige Unsensibilität gegenüber den Betroffenen vor. Während viele Straßenverkehrsämter oder Finanzämter in der Woche vor Weihnachten keine Bußgeldbescheide oder Anhörungen versenden, halten sich Hartz IV-Behörden nicht an den sogenannten „Weihnachtsfrieden“. So hätten Betroffene selbst einen Tag vor Weihnachten die Einstellung der Leistungen wegen angeblich fehlender Mitwirkung oder Sanktionsandrohungen zugesandt bekommen. Auch seien Fälle bekannt, wo Menschen völlig ohne Geld dastehen würden, weil die Antragsbearbeitung schleppend verläuft. „Die Behörden und ihre Mitarbeiter scheinen überhaupt keine Sensibilität darüber zu haben, was sie mit derartigen Bescheiden zu Weihnachten bei Betroffenen auslösen. Zudem stellen wir immer wieder fest, dass in nahezu 90 Prozent aller derartigen Bescheide – bei Einlegung von Rechtsmitteln- keinen Bestand haben. Wir appellieren an den Vermittlungsausschuss, dass sie die von Schwarz-Gelb geplanten verschärften Sanktionsregelungen nicht passieren lassen und sich stattdessen für ein Sanktionsmoratorium einsetzen. Jeder Mensch, der wegen eines Strafdelikts vor einem Gericht steht wird erst dann sanktioniert, wenn ein Urteil rechtskräftig ist. Bei Hartz IV hingegen wird erst sanktioniert und man kann nur in Nachhinein die Unrechtmäßigkeit feststellen lassen“, so Martin Behrsing.
4 Antworten zu: Hartz IV 2005 bis 2006 – Sechsmal Weihnachten in absoluter Bescheidenheit