Tod im Jobcenter: „So kann man eine Behörde nicht leiten“

Montag, 13. Juni 2011, 21:20

Demonstration zum Tod von Christy Schwundeck am 18. Juni in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main . Nach den tödlichen Schüssen im Jobcenter Frankfurt-Gallus am 19. Mai, bei denen unter bislang ungeklärten Umständen eine 39-Jährige Hartz IV Bezieherin durch eine Dienstwaffe der Frankfurter Polizei ums Leben kam, fordern Erwerbslosenverbände nun die Schließung des Jobcenters und ein Ermittlungsverfahren gegen die Behördenleiterin Claudia Czernohorsky-Grüneberg. Zudem soll am Samstag (18. Juni) durch eine Demonstration in der Frankfurter Innenstadt darauf aufmerksam gemacht werden, dass die rigorose Hartz IV-Praxis der Behörde mit zur tödlich geendeten Eskalation beigetragen hat.

Was genau an diesem Tag im Jobcenter geschah, das weiß niemand so genau. „Doch bereits das wenige, was wir wissen, legt nahe, dass jetzt drastische Konsequenzen gezogen werden müssen“, so Roman Thilenius von der „Initiative Christy Schwundeck“, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Aufklärung des Vorfalls voranzutreiben. Thilenius ist als Sozialberater im Netzwerk der hessischen Erwerbsloseninitiativen aktiv, in dem sich 300 Gruppen und Einzelpersonen aus dem kirchlichen und gewerkschaftlichen Bereich zusammengeschlossen haben. Der Vorfall in Frankfurt Mitte hatte zu heftigen Diskussionen geführt.

Das Jobcenter Frankfurt-Gallus sei eine Einrichtung, die auf besondere Problemfälle zugeschnitten ist und daher könne man auch erwarten, dass man dort mit besonderen Problemfällen umgehen kann. „Die Frau ist nur deswegen ausgerastet, weil man ihr nicht geholfen hat und nicht weil sie betrunken oder von Natur aus bösartig gewesen wäre“, stellt Thilenius fest. Es sei klar, dass es nicht einfach ist, mit schwierigen Kunden umzugehen, und dass man dabei auch mal von seinem Hausrecht Gebrauch machen müsse. „Aber es verwundert dann doch, dass die Leiterin des Jobcenters, Diplom-Psychologin Claudia Czernohorsky-Grüneberg gegenüber der „Hessenschau“ (08.06.2011) aussagte, dass die Auszahlung des verweigerten Barbetrages in Höhe von 10 Euro möglich gewesen wäre. Zumindest entsteht der Eindruck, dass der tödlich geendete Konflikt fahrlässig mit provoziert wurde und wohlmöglich hätte vermieden werden können.“

Noch immer ist unklar, warum der zu Tode gekommenen Kundin eigentlich ein Vorschuss von 10 Euro verweigert wurde. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld II war bereits positiv beschieden und die Frau stand schon 19 Tage ohne Geld da. Unverständlich bleibt auch, warum die Polizei den Ausweis von der Frau verlangte, wo doch alle Hartz IV-Bezieher den Personalausweis entweder am Eingang oder bei den Sachbearbeitern abgeben müssen und ihn erst beim Verlassen des Gebäudes zurück erhalten, wie betroffene Besucher dieser Behörde berichteten.

„So kann man eine Behörde nicht leiten“, meint auch Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland, und steht nach eigenen Aussagen mit dieser Idee unter Erwerbslosenorganisationen nicht alleine da.
„Dass die zuständige Jobcenterleitung diesen Vorfall auf der jüngsten Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch so darstellt, dass man alles richtig gemacht habe, ist an Zynismus kaum zu überbieten. Mit so einer Aussage hat sie sich selbst disqualifiziert und ist als Leiterin einer Behörde kaum mehr tragbar. Deeskalierend war die Verweigerung einer geringen Barauszahlung bestimmt nicht. Immerhin stand die Frau schon viele Tage ohne einen Cent da und Geldüberweisungen der Jobcenter dauern bekanntlich mehrere Tage. Damit soll keineswegs der Angriff mit dem Messer auf die Polizei verharmlost werden. Das Drama hätte wahrscheinlich verhindert werden können, wenn man die existenzielle Not dieser Frau ernst genommen hätte. In diesem Zusammenhang mach ich darauf aufmerksam, dass sich an uns häufig Menschen mit Migrationshintergrund wenden, die über schlechtere Behandlung in den Jobcentern klagen. Auch hier kann man nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss solche Klagen ernst nehmen“, so Behrsing.

Auch der Ehemann des Opfers sieht die Schuld für den Tod seiner Frau bei der JobCenter Frankfurt GmbH: Er wies in einem Interview in einer Regionalzeitung kürzlich zurecht daraufhin, dass es andernorts ja auch möglich sei, dass in Notfällen auch mal ein paar Euro Barvorschuss an Empfänger von Arbeitslosendgeld II ausgezahlt werde.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland, bei dem auch viele Rechtsanwälte aktiv sind, sieht keine Rechtsgrundlage für die Verweigerung einen solchen Antrag auf einen kleinen Vorschuss einfach durch ein Hausverbot abzuwehren. „Dafür sind Sozialbehörden schließlich da, Menschen in Not zu helfen“, so Behrsing, „wenn sie das nicht mehr tun, dann kommen sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach und haben sie ihr Ziel verfehlt.“

Demonstration

Samstag 18. Juni

14:00 Uhr Frankfurt Hauptbahnhof
16:00 Uhr Kundgebung Hauptwache

Demonstrationsaufruf:

http://initiative-christy-schwundeck.blogspot.com/2011/06/demonstrationsaufruf-der-initiative.html