
Berlin. Das Verbraucherschutzministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach es es mit einer gesponserten Anzeigenkampagne das Neutralitätsgebot des Staates verletzt hätte. Dabei soll es um zwölf Anzeigen in der „BILD-Zeitung“ gegangen sein . Sie wurden, den Angaben zur folge von der Drogeriemarktkette dm bezahlt und sollen nach ARD-Informationen einen Wert von insgesamt rund 340000 Euro haben. Eine Ministeriumssprecherin verwies darauf, dass das Unternehmen eine Kampagne des Ministeriums nur als Kooperationspartner unterstütze. Dafür würde von „dm“ keine Gegenleistung erwartet.
Wenn man erfahren würde, welche Art Ministeriumswerbung hier die Fa. dm-MArkt gesponsert hätte, könnte man den Sachverhalt besser einordnen. Auch sollte der Überschirftsbegriff BGE im Text erklärt werden. Das er für „Bedingungsloses Grundeinkommen“ steht, erschliesst sich dem normalen Leser nicht von allein.