Bonn/Düsseldorf – Das Erwerbslosen Forum Deutschland begrüßt die Entscheidung des Düsseldorfer Landtags, gegen die von der Bundesregierung vorgelegten Hartz IV-Eckregelsätze vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen folgten damit einem Antrag der Fraktion DIE-LINKE-NRW, gegen die von der Bundesregierung vorgelegte Regelsatzverordnung zu klagen (https://elo-forum.net/topstory/201012026705.html).
„Diese Entscheidung ist für alle Betroffenen eine äußerst positive Nachricht. Denn sollte die Bundesregierung mit ihrem offenbar rechtswidrigen Vorhaben durchkommen, müssen nicht nun Betroffene sich jahrelang durch die Instanzen durchkämpfen. Ein langwieriger Weg wird damit erheblich verkürzt. Die Entscheidung ist aber auch deshalb zu begrüßen, da die vorgelegten Berechnungen unseres Erachtens schon fast an Betrug gegen Betroffene grenzen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts lassen sich nicht je nach Haushaltslage anpassen, sondern dafür muss viel tiefer in die Tasche gegriffen werden. Damit weiß nun auch die Bundesregierung, dass Versuche das Saarland zu einer ihr genehmen Abstimmung zu bewegen zwecklos werden“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland und andere bundesweite Erwerbslosennetzwerke setzten sich als Bündnis „Krach schlagen statt Kohldampf schieben! 80 Euro für Ernährung sofort!“ für einen Regelsatz ein, der sich auch an den Bedarfen den Menschen ausrichtet. Nur für Ernährungsanteil fehlen derzeit bei einem Alleinstehenden Hartz IV-Bezieher 80 Euro. Die anderen Bedarfe noch nicht mit eingerechnet.
In der Anlage der Antrag von SPD und Grünen und dazu der Änderungsantrag der Fraktion der Linke NRW, dem SPD und Grüne zugestimmt haben. Damit muss die Landesregierung dann klagen.
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