Sanktionen gegen kranke Schwangere nun doch nicht im Interesse der Allgemeinheit!

Foto: pixelio.de zu-dritt_Foto_by_I.Scharfschwerdt_DSC_5934
Foto: pixelio.de zu-dritt_Foto_by_I.Scharfschwerdt_DSC_5934

Braunschweiger Jobcenter nimmt Hartz IV-Kürzung auf Null gegen Schwangere zurück

Braunschweig/Bonn – Das Braunschweiger Jobcenter hat heute die Kürzung der Hartz IV-Leistungen gegen eine schwangere junge Frau mit gesundheitlichen Problemen wieder zurückgenommen. Zuvor hatte das Jobcenter die Hartz IV Leistungen der schwangeren Frau für drei Monate um 100 Prozent gekürzt. Die Betroffenen hatte einen Ein-Euro-Job abgelehnt, weil dieser gesundheitlich Beschwerden nicht zumutbar erschien. Das Jobcenter vertrat allerdings in dieser Frage eine andere Auffassung und kürzte den Regelsatz auf Null. Ferner stellte man klar, dass auch eine Verkürzung des Sanktionszeitraums nicht in Infrage komme: „Eine Verkürzung des Sanktionszeitraums wäre unter den vorliegenden Umständen im Interesse der Allgemeinheit nicht zu zulassen“ so das Schreiben des Jobcenters. Das Erwerbslosen Forum Deutschland besorgte der Frau anwaltschaftliche Hilfe, nachdem sie sich an die Initiative gewandt hatte.

Ähnlich der Einschätzung des Erwerbslosen Forum Deutschland hatte auch das zuständige Sozialgericht, bei dem Anwalt diese Woche einen Eilantrag eingereicht hatte, dem Jobcenter zur Anerkenntnis der Ansprüche geraten, da schon die Art und Weise des Zustandekommens des Ein-Euro-Jobs rechtswidrig war. Die junge Frau zeigte sich erleichtert. Die letzten Tage seien für sie eine große Belastung gewesen. Sie hätte sich wie eine Verbrecherin behandelt gefühlt.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert, angesichts dieser absurden Sanktionspraxis, dass Verantwortliche in der Politik sich endlich für ein Sanktionsmoratorium einsetzen. „Wenn Betroffene mit uns rechtlich gegen Sanktionen vorgehen, werden die Sanktionen fast immer zurück genommen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Protest in Internetblogs

Der Bericht über die totale Leitungskürzung bei einer Schwangeren hatte in zahlreichen Internetblogs eine Protestwelle ausgelöst. Besonders wütend waren die Kommentatoren darüber, dass das Jobcenter eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemeinheit ablehnte. Sie mutmaßten, dass das Jobcenter davon ausginge, dass die Allgemeinheit ein Interesse an Sanktionen gegen Schwangere hat.

4 Kommentare zu „Sanktionen gegen kranke Schwangere nun doch nicht im Interesse der Allgemeinheit!“

  1. Im Interesse der Allgemeinheit finden also solche Sanktionen statt. Den Herrschaften hat man doch gehörig ins Gehirn geschissen.

  2. So Langsam kapiere ich nicht mehr, was hier in Deutschland abgeht??? Ich komme selber aus Braunschweig, und bin Schockiert, das sie einer Schawangeren Frau ein 1€ Job aufgedrückt haben. Diese Verbrecher sollte man hiner Gittern bringen.

  3. Hallo,

    das Vorgehen der Sachbearbeiter ist ungeheuerlich. Was schon vielfach beschrieben wurde. Ich frage mich, ob das Vorgehen nicht sogar kriminell war. Denn das im vorliegenden Fall sehr leicht der werdenden Mutter – oder dem ungeborenen Kind – ein gesundheitlicher Schaden hätte entstehen können, z.B. durch eine Fehlgeburt, dies müsste auch den Sachbearbeitern bewusst gewesen sein. Insofern wurde meiner Ansicht nach bewusst eine Schädigung der Betroffenen in Kauf genommen. Rechtfertigt dies nicht eine Strafverfolgung?

    MfG

    Mabuse

  4. Skandal! Ich würde sofort alle Jobcenter verhaften, vor allem die nichtschwangeren. Außerdem auch noch Gerhard Schröder und den Weihnachtsmann. Alle schwangeren und die es werden wollen, werden hingegen zum Wellness nach Dubai ausgeflogen. Die Kosten übernimmt die Deutsche Bundesbahn äh Bundesbank. Die hat soviel Geld, dass auch noch ein Glas sekt drinsein muss. Prost!

Die Kommentare sind geschlossen.