BSG: Jobcenter müssen Wertersatz bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlen

Samstag, 27. August 2011, 14:53
Bundessozialgericht in Kassel

Bundessozialgericht in Kassel bsg.de

Kassel – Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz IV-Beziehern einen Ein-Euro-Job zuweisen, der offensichtlich rechtswidrig ist. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) heute in Kassel öffentlich beim Tag der offenen Tür. Dem Urteil zufolge müssen die Jobcenter einen Wertersatz nach dem üblichen Tariflohn an Erwerbslose zahlen, wenn es sich bei dem Ein-Euro-Job nicht um eine zusätzliche Tätigkeit handelt, sondern eine reguläre Beschäftigung verdrängt. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitsgelegenheiten zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein müssen. Im konkreten Fall hatte das Karlsruher Jobcenter eine Hartz IV-Bezieherin an ein Pflegeheim vermittelt, wo sie als Putzfrau eingesetzt wurde.

Das Bundessozialgericht legte zudem den Jobcentern auf, die auszuübende Beschäftigung genau zu benennen. Das Jobcenter wäre alleine für die Eingliederung verantwortlich. Erneut stellte das BSG fest, dass Jobcenter die gesetzlichen Vorgaben bei Ein-Euro-Jobs genau zu prüfen hätten. Neu ist nun, dass Jobcenter bei Nichteinhaltung Wertersatz leisten müssen. Es bleibt zu hoffen, dass damit die immer noch viel zu große Zahl von Ein-Euro-Jobs sich auf ein Minimum reduziert, da kaum ein Ein-Euro-Job die Vorgaben von „Zusätzlichkeit“ und „im öffentlichen Interesse“ erfüllt. AZ:  B 4 AS 1/10 R

MB

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