Emmely: BAG-Urteilsbegründung liegt vor
Berlin – Als Emmely vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gegen Kaiser’s-Tengelmann gewann, gab es wie üblich nur eine kurze mündliche Begründung des Gerichts. Seit Mitte Oktober liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=14706&pos=0&anz=1 Bemerkenswert ist vor allem, dass das BAG ausdrücklich und entgegengesetzt zum Landesarbeitsgericht betont, dass Emmely keine KollegInnen angeschwärzt hat. Dazu muss man wissen, … Weiterlesen